Entlastungsbudget

Individuelle Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI

Pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet unser ambulanter Pflegedienst PflegePlus Franz Müller umfassende Alltags- und Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI an. Diese Leistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im täglichen Leben und tragen zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei.

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Überblick

Wir bieten eine Vielzahl an haushaltsnahen Dienstleistungen und aktivierenden Betreuungsmaßnahmen, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern.

Alltagsunterstützung und Haushaltsführung

  • Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen
  • Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Tagesstrukturierung und Aktivierung

  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Tagesablaufs
  • Förderung von Alltagskompetenzen

Soziale Teilhabe und Begleitung

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten
  • Förderung sozialer Kontakte zur Vermeidung von Isolation

Individuelle Hilfeleistungen im Alltag

  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Anträgen
  • Organisation und Koordination weiterer Hilfsangebote

Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

  • Speziell ausgerichtete Betreuungsmaßnahmen für Menschen mit Demenz
  • Förderung der kognitiven Fähigkeiten durch Gedächtnistraining
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Finanzierung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

In Sachsen haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro gemäß § 45b SGB XI. Diese Leistung dient der Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, die den Alltag erleichtern. Der Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und individuelle Betreuung eingesetzt werden.

Wichtige Informationen zur Nutzung des Entlastungsbetrags

  • Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
  • Angehörige profitieren ebenfalls von dieser Entlastung, da sie durch unsere Leistungen mehr Freiraum gewinnen.
Kontakt

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