Neben der Grundpflege bieten wir auch medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V an. Diese umfasst ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, die von unseren qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die häusliche Krankenpflege dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Unsere Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V
Unsere medizinischen Pflegeleistungen erfolgen nach ärztlicher Anordnung und sind essenziell für die Versorgung von chronisch kranken, frisch operierten oder pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause betreut werden möchten.
Medikamentengabe und Therapiebegleitung
- Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentenmanagement und Kontrolle der Einnahmetreue
Professionelle Wundversorgung und Verbandwechsel
- Moderne Wundversorgung für chronische und akute Wunden
- Behandlung von Dekubitus, Ulcus cruris und diabetischen Wunden
- Sterile Verbandwechsel und Wunddokumentation
Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Verabreichung von Insulin, Thrombosespritzen und Medikamenteninjektionen
- Schmerz- und Antikoagulationstherapie
Blutzuckermessungen und Insulintherapie
- Regelmäßige Blutzuckerkontrollen
- Durchführung und Anpassung der Insulintherapie in Absprache mit dem behandelnden Arzt
Blutdruck- und Pulskontrollen
- Regelmäßige Vitalzeichenkontrolle zur Überwachung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Dokumentation und Kommunikation mit dem behandelnden Arzt
Katheter- und Stomaversorgung
- Legen, Wechseln und Pflege von Dauerkathetern (transurethral und suprapubisch)
- Stomabehandlung und Anleitung zur Selbstversorgung
Versorgung von Trachealkanülen
- Reinigung und Wechsel der Trachealkanüle
- Spezielle Atemtherapie und Sekretmanagement
Sondenernährung und PEG-Versorgung
- Ernährungsmanagement für Patienten mit Magensonde (PEG/PEJ)
- Sondennahrung verabreichen, Hygienekontrollen und Wechsel der Verbände
Infusionstherapie und Schmerzmanagement
- Verabreichung ärztlich verordneter Infusionen (z. B. Flüssigkeitstherapie, Antibiotika, Schmerzinfusionen)
- Sicherstellung einer schmerzarmen Versorgung in der häuslichen Umgebung
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege nach SGB V?
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird vom behandelnden Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert, wenn:
- Eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z. B. nach Operationen, bei chronischen Erkrankungen oder akuten gesundheitlichen Einschränkungen).
- Die häusliche Pflege eine stationäre Behandlung ersetzt oder verkürzt.
- Die pflegerische Versorgung durch Angehörige nicht sichergestellt werden kann.
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Behandlungspflege ärztlich verordnet wurde.
- Privatversicherte können die Leistungen über ihre Krankenversicherung abrechnen.
- Bei Pflegegrad kann eine Kombination mit Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgen (z. B. für zusätzliche Unterstützung im Alltag).