Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen mindestens 6 Monate Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre.
Der Antrag auf Pflegeleistungen muss selbst gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst zu Hause die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen der fünf Pflegegrade zu, basierend auf dem Hilfebedarf.
Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen mindestens 6 Monate Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre.
Der Antrag auf Pflegeleistungen muss selbst gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst zu Hause die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen der fünf Pflegegrade zu, basierend auf dem Hilfebedarf.