Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zur Pflege

FAQ

Wie kann ich die Dienste des Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

Melden Sie sich einfach persönlich oder telefonisch. Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Wir ermöglichen Ihnen selbstverständlich faire Angebote bei Privatleistungen.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen mindestens 6 Monate Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre. Der Antrag auf Pflegeleistungen muss selbst gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst zu Hause die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen der fünf Pflegegrade zu, basierend auf dem Hilfebedarf.

Kann ich einen Pflegedienst nur teilweise beauftragen ?

Natürlich! Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung. Weiterhin können Unterstützungsleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege (PG 2 bis PG 5) und der Entlastungsleistungen die allen Pflegebedürftigen zustehen, genutzt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung?

- https://www.pflegenetz.sachsen.de https://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung?

- https://www.pflegenetz.sachsen.de https://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen mindestens 6 Monate Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre.

Der Antrag auf Pflegeleistungen muss selbst gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst zu Hause die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen der fünf Pflegegrade zu, basierend auf dem Hilfebedarf.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen mindestens 6 Monate Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre.

Der Antrag auf Pflegeleistungen muss selbst gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst zu Hause die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen der fünf Pflegegrade zu, basierend auf dem Hilfebedarf.

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